Immer wieder begehen Freelancer bei der Unternehmensgründung oder der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit die gleichen Fehler. Welche das sind, soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden. Im Folgenden werden die sieben Bereiche erläutert, in denen Freelancer am häufigsten Fehler hinsichtlich der Steuer machen.
1. Die Rechtsform
Bei der Wahl der Rechtsform der eigenen Firma ist besondere Vorsicht geboten. Denn diese hat Auswirkungen auf alle weiteren Vorgänge in deinem Unternehmen. Das betrifft nicht nur die Buchhaltung, sondern auch die Gewinnermittlung und die zu zahlenden Steuern.
Grob zusammengefasst gibt es folgenden Rechtsformen für Unternehmen:
● Einzelunternehmer
● Gewerbetreibende und Freiberufler als Unterformen des Einzelunternehmers
● Personengesellschaft
● Kapitalgesellschaft
Ein typischer Fehler bei den Steuern für Freelancer passiert genau hier. Denn im Grunde genommen ist jeder Selbstständige zuallererst ein Einzelunternehmer.
Übst du aber einen der sogenannten „Katalogberufe nach dem Einkommensteuergesetz“ aus, giltst du nicht als Einzelunternehmer, sondern bist Freiberufler, musst kein Gewerbe anmelden und unterliegst auch nicht der Gewerbesteuer.
Diese Katalogberufe sind:
● Architekt
● Arzt
● Ingenieur
● Journalist
● Rechtsanwalt
● Notar
● Steuerberater
● Wirtschaftsprüfer
Sobald sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam Gewinn zu erwirtschaften, handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die einfachste Form einer Personengesellschaft. In diesem Falle muss immer Gewerbesteuer gezahlt werden. Es sei denn, eine GbR ist ein Zusammenschluss aus zwei oder mehr Freiberuflern. Dann ist sie von der Gewerbesteuer befreit. Auch eine Kapitalgesellschaft unterliegt obligatorisch der Gewerbesteuer.
2. Die Gewerbeanmeldung
Geschäftsführer einer Personen‑ oder Kapitalgesellschaft müssen eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt einreichen, und zwar unverzüglich gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO). Dabei begehen die meisten Freelancer den Fehler und melden sich nicht beim richtigen Gewerbeamt an. Für dich zuständig ist immer das Gewerbeamt am Ausübungsort deiner Tätigkeit, sprich an deinem Firmensitz. Sobald du umziehst, musst du eine entsprechende Änderung vornehmen.
3. Der steuerliche Erfassungsbogen
Wenn du als Freelancer deine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, droht mit dem steuerlichen Erfassungsbogen bereits die nächste Fehlerquelle. Mit diesem beantragst du deine Steuernummer, weswegen du ihn in jedem Falle ausfüllen musst. Zuständig für deine Steuerangelegenheiten ist immer das Finanzamt, in dessen Bezirk dein Büro liegt oder in dessen Bezirk du wohnst (wenn du im Homeoffice tätig bist). Viele Freelancer begehen den Fehler und vergessen die Beantragung ihrer Steuernummer beim Finanzamt. Dabei ist der Antrag ganz einfach: Du füllst du einfach den steuerlichen Erfassungsbogen aus, nennst deine Tätigkeit, den Namen deines Unternehmens und gibst eine Umsatzschätzung für das laufende und kommende Jahr ab.
Diese Zahlen sind für das Finanzamt die Basis, auf der deine Einkommensteuer‑ und ggf. Gewerbesteuervorauszahlungen berechnet werden.
Mach daher nicht den Fehler, beim Start als Freelancer zu hohe Beträge anzugeben. Denn dies wirkt sich negativ auf deine Liquidität aus.
4. Umsatzsteuer
Ein typischer Fehler, den Freelancer bei der Umsatzsteuer machen, ist das Vermischen der verschiedenen Steuerarten. Je nach Leistungsart fallen entweder 7 % oder 19 % Umsatzsteuer an. Hierzu solltest du am besten deinen Steuerberater fragen. Er kann dir genau erklären, welche Leistungen wie zu besteuern sind.
5. Einkommensteuer
Jeder Freelancer ist selbst für die Zahlung seiner Einkommensteuer verantwortlich. Viele Freelancer machen diesbezüglich den Fehler, zu denken, dass sie nicht zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet sind. Vor allem, wenn du zuvor jahrelang in einem Angestelltenverhältnis tätig warst, kann dies schnell passieren. Denn in diesem Fall hat deine Firma monatlich deine Einkommenssteuervorauszahlungen an das Finanzamt abgeführt. Nur hieß sie damals noch Lohnsteuer.
Je nach Höhe deiner Einnahmen musst du jährlich, vierteljährlich oder monatlich Einkommenssteuer vorauszahlen.
6. Buchhaltung
Ein typischer Fehler von Freelancern bei der Buchhaltung ist die Nichtbeachtung der Aufzeichnungspflicht. Doch auf deinen Aufzeichnungen basiert deine Gewinnermittlung und darauf wiederum der zu zahlende Steuerbetrag am Jahresende. Um diesen Fehler, der sich auf deine Steuer auswirkt, als Freelancer zu vermeiden, merke dir: keine Buchung ohne Beleg. Zwar bist du als Freelancer bei einem jährlichen Umsatz unter 600.000 Euro und bei weniger als 60.000 Euro Gewinn pro Jahr nicht zur digitalen Buchhaltung verpflichtet, aber du musst dennoch dafür sorgen, dass deine Geldflüsse auf geeignete Weise aufgezeichnet werden. Sammle dazu die Belege aller Betriebsausgaben in chronologischer Reihenfolge. Aus all deinen Einnahmen und Ausgaben ergeben sich am Monatsende die Zahlen, die in die Umsatzsteuervoranmeldung gehören.
7. Gewinnermittlung
Um deinen Gewinn als Freiberufler zu ermitteln, hast du zwei Möglichkeiten:
● Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
● Betriebsmittelvergleich (Bilanzierung)
Da die EÜR einfacher zu erstellen ist, wird sie von den meisten Selbstständigen bevorzugt. Hierzu ziehst du von der Summe deiner Einnahmen deine Ausgaben ab. Der Rest ist dein Gewinn. Darauf wiederum baut deine Steuererklärung auf.
Ein typischer Fehler von Freelancern ist die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung, obwohl sie bilanzierungspflichtig wären. Doch wann ist das der Fall? Wenn dein Umsatz über 600.000 Euro und dein Gewinn über 60.000 Euro liegt. Auch eine Personen‑ oder Kapitalgesellschaft ist bilanzierungspflichtig.
Typische Fehler bei der Steuer als Freelancer vermeiden
Das Thema Steuern, Freelancer und mögliche Fehler, die dabei entstehen können, ist ein weites Feld, das mitunter ziemlich undurchsichtig ist. Aus diesem Grund sollte jeder Freiberufler einen Steuerberater zurate ziehen, um Fehler bei der Steuer als Freelancer zu vermeiden.