Alles Wissenswerte über die Künstlersozialkasse

In Deutschland gilt seit dem 01.01.2009 eine Krankenversicherungspflicht (VVG § 193) für jede Person mit einem in Deutschland gemeldeten Wohnsitz. Dabei wird unterschieden zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). In der GKV sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert, deren Arbeitslohn unter 64.350 Euro pro Jahr (Stand 2021) liegt. Alle anderen können Mitglied in der PKV werden. 

Die Krankenkassenpflicht gilt auch für Selbstständige und Freelancer. Hauptberuflich Selbstständige haben zudem die freie Wahl, ob sie privat oder gesetzlich versichert sein möchten. Neben den privaten und gesetzlichen Krankenkassen stolpert man im Internet auch immer wieder über den Begriff der Künstlersozialkasse. Ist das denn eine richtige Krankenkasse? Und wenn ja, kann darin jeder Mitglied werden? 

Künstlersozialkasse

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse (KSK) gehört zur Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie richtet sich an selbstständige Künstler und Publizisten und sorgt für einen mit Arbeitnehmern in Festanstellung vergleichbaren Sozialversicherungsschutz. Dabei ist die KSK aber kein Leistungsträger wie eine reguläre Krankenkasse. Sie koordiniert vielmehr die Beitragsabführung der Versicherten zur Krankenversicherung ihrer Wahl sowie zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. 

Wer kann sich in der Künstlersozialkasse versichern lassen?

Um Mitglied der Künstlersozialkasse werden zu können, gilt als Voraussetzung eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit, die dauerhaft und nicht nur kurzzeitig ausgeführt wird. 

Künstler sind nach Angaben der KSK: 

  • Musiker
  • Darstellende oder bildende Künstler
  • Lehrende der darstellenden und bildenden Kunst
  • Publizisten
  • Schriftsteller
  • Journalisten
  • Leute, die in einer vergleichbaren Art schriftstellerisch oder journalistisch tätig sind 
  • Lehrende der Publizistik

Neben der dauerhaften Erwerbstätigkeit darf kein weiteres Angestelltenverhältnis bestehen. Selbstständige Künstler, die dieser Tätigkeit im Nebenerwerb nachgehen, haben keine Chance auf eine Aufnahme in die KSK. 

Des Weiteren gilt: Wer mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, wird ebenfalls nicht in der KSK versichert. Wird der Arbeitnehmer jedoch zu Ausbildungszwecken oder auf 450-Euro-Basis angestellt, ist eine Versicherung im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes möglich. Zudem muss jeder Versicherte mindestens 3.900 Euro Jahreseinkommen vorweisen können. 

Innerhalb der ersten 3 Jahre kann das vorgeschriebene Jahreseinkommen von 3.900 Euro unterschritten werden. Diese Zeit wird vom Gesetzgeber als wirtschaftliche Existenzgründungszeit angesehen und ist insbesondere für Berufsanfänger relevant. 

Wie überprüft die Künstlersozialkasse die Eignung für die Aufnahme?

Um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, müssen Künstler und Publizisten einen Fragenbogen ausfüllen und Nachweise für ihre Tätigkeiten erbringen. Am einfachsten ist dies mit Rechnungsbelegen sowie den dazugehörigen Zahlungseingängen auf dem Konto. 

Ist die Künstlersozialkasse Pflicht?

Die KSK ist für Künstler und Publizisten Pflicht. Die Versicherungspflicht beginnt mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. 

Muss man sich noch zusätzlich in einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen? 

Da die KSK kein Leistungsträger ist, bist du mit der Aufnahme in diese nicht automatisch krankenversichert. Du musst immer noch bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse gemeldet sein. Doch mit der Versicherung in der KSK zahlst du deine monatlichen Krankenkassenbeiträge nicht mehr direkt an deine Krankenversicherung, sondern an die KSK. Diese leitet das Geld weiter an deine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Des Weiteren geht von dem Beitrag zusätzlich ein Teil in die gesetzliche Pflege- und Rentenversicherung für dich. Damit bist du (anders als andere Selbstständige, Freelancer und virtuelle Assistenten) nicht nur krankenversichert, sondern auch renten- und pflegeversichert. 

Wie setzt sich der Beitrag für die Künstlersozialkasse zusammen?

Wie hoch der Monatsbeitrag ist, hängt vom jeweiligen Jahreseinkommen ab. Hierzu muss bei der KSK stets zum 01.12. des laufenden Jahres eine Einkommensschätzung für das Folgejahr abgegeben werden. Sollte es im Laufe des gemeldeten Jahres größere Veränderungen beim Einkommen geben, ist dies der Künstlersozialkasse zu melden. Sie errechnet daraus deinen neuen Monatsbeitrag. 

Was muss an die Künstlersozialkasse zur Beitragsberechnung gemeldet werden? 

Gemeldet werden muss die Summe aller Einnahmen, die für die Tätigkeit in Rechnung gestellt wurden. Die Umsatzsteuer muss nicht gemeldet werden. 

Was ist das Besondere an der Künstlersozialkasse?

Gut, die Künstlersozialkasse ist quasi eine Sozialversicherung für Künstler und Publizisten. Aber was macht es jetzt so erstrebenswert, darin aufgenommen zu werden? Das Besondere sind die Beiträge. Während du in einer normalen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse die kompletten Beiträge selbst zahlen musst, zahlst du in der KSK lediglich die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt die Künstlersozialversicherung. Beträgt demnach die Abgabe an die GKV 14,6 Prozent, zahlst du 7,3 Prozent und die KSK die anderen 7,3 Prozent. Du kannst das mit dem Arbeitgeberanteil vergleichen. Zusätzlich dazu geht ein Teil des Beitrags in die gesetzliche Rentenversicherung. 

Jeder, der nicht in der KSK versichert ist, muss die 14,6 % Krankenkassengebühren der GKV allein tragen, und zwar in gesamter Höhe. Und zusätzlich noch selbst Geld für die Rente auf die Seite legen. 

Doch woher nimmt die Künstlersozialkasse die 7,3 % der Gebühren?

Wie finanziert sie die Künstlersozialkasse? 

Die Künstlersozialkasse finanziert sich zum einen über die Beiträge der Versicherten, zum anderen über die zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmen sowie durch Zuschüsse vom Staat. Die Verwaltungskosten trägt alleinig der Bund. 

Wer muss Künstlersozialabgaben in die Künstlersozialkasse einzahlen?

Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten gegen Bezahlung in Anspruch nehmen, sind zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet. Zu der Gruppe der Künstler und Publizisten gehören Fotografen, Grafiker, Webdesigner, aber auch Journalisten und Autoren. 

Von der Abgabe betroffen sind vorrangig Zeitschriftenverlage, Zeitungen, Buchverlage, Theater, öffentliche und private Rundfunk- und Fernsehanstalten, Film- und Musikproduzenten sowie Werbeagenturen. Begründet wird die Abgabe damit, dass ohne die Künstler und Publizisten diese Branchen dem Verbraucher keinerlei Werke oder Leistungen zugänglich machen können. 

Abgabepflichtig sind aber auch alle Firmen, die Marketing oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und nur gelegentlich Aufträge an freischaffende Künstler oder Publizisten vergeben. Es reichen hierbei schon ein oder zwei Werbeaufträge pro Jahr, um abgabepflichtig zu werden. In der Regel ist beinahe jedes Unternehmen in Deutschland zur Abgabe an die KSK verpflichtet. Denn allein die Vergabe der Gestaltung von neuen Visitenkarten, Flyern oder Unternehmensbroschüren reicht dafür schon aus. 

Fazit – mit der Künstlersozialkasse als freier Publizist und Künstler profitieren

Jeder, der einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nachgeht, sollte einen Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse stellen. Denn während du in einer normalen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse den kompletten Beitrag selbst zahlst, zahlst du in der KSK nur die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt die Künstlersozialversicherung. Noch dazu fließt ein Teil deines Beitrages automatisch in die Rentenversicherung und sichert damit ein Stück weit dein Leben im Alter ab. 

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