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Worauf du achten solltest, wenn du nebenberuflich als virtuelle Assistenz arbeitest

Der Aufbau einer Selbstständigkeit gelingt nicht von heute auf morgen. Vom Finden der geeigneten Branche, über den Aufbau eines großen Kundenstamms hin zu erträglichen Einnahmen vergehen oft mehrere Monate. Aus diesem Grund beschließen viele, den Beruf als virtuelle Assistenz zunächst einmal im Nebenjob auszuüben. Denn damit bleibt das sichere Einkommen der Festanstellung erhalten. Allerdings gelten hier die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie im Haupterwerb. Damit hier keine Schwierigkeiten entstehen, verraten wir dir, worauf du achten solltest, wenn du nebenberuflich als virtuelle Assistenz arbeiten möchtest.

virtuelle Assistenz im Nebenerwerb

Was bedeutet Selbstständigkeit im Nebenerwerb? 

Jeder, der vor dem Sprung in die Selbstständigkeit weiterhin seine Festanstellung behält und nur nebenbei als virtuelle Assistenz arbeitet, gilt als nebenberuflich selbstständig. Doch auch wenn du die Tätigkeit als VA nur nebenher ausübst, bewertet dich das Finanzamt wie einen normalen Selbstständigen. So musst du auch als virtuelle Assistenz im Nebenjob eine Gewerbeanmeldung abgeben.

Lohnt es sich dann eigentlich, nebenberuflich als VA zu arbeiten oder sollte man sich lieber gleich ganz selbstständig machen?

Vorteile einer virtuellen Assistenz im Nebenerwerb:

Nachteile einer nebenberuflichen Beschäftigung als VA:

Wenn du dennoch den Schritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit wagen will, dann musst du einige Dinge bedenken.

Was ist bei der Anmeldung zu einer nebenberuflichen Tätigkeit als virtuelle Assistenz zu beachten? 

Wie bereits erwähnt musst du als virtuelle Assistenz ein Gewerbe anmelden, auch im Nebenerwerb. Dabei gilt die Selbstständigkeit als Nebenerwerb, wenn du nicht mehr als 18 Stunden die Woche dafür aufwendest. Des Weiteren dürfen deine Einkünfte aus der nebenberuflichen Tätigkeit maximal 50 Prozent deiner Gesamteinkünfte betragen.

Nebenberuflich selbstständig und Krankenkasse

Solange deine selbstständige Tätigkeit zeitlich und wirtschaftlich unter deiner Hauptbeschäftigung als Arbeitnehmer liegt, unterliegst du keiner zusätzlichen Krankenversicherungspflicht. Sobald die Einnahmen deiner Tätigkeit als virtuelle Assistenz im Nebenjob dein monatliches Einkommen aber regelmäßig übersteigen, stufen dich die Krankenkassen als selbstständig im Haupterwerb ein und berechnen daraus deine neuen Krankenkassengebühren. 

Solltest du im Haupterwerb einem Teilzeitjob nachgehen und zusätzlich dazu einen Nebenjob als VA anstreben, dann beantrage bei deiner Krankenkasse ein Statusfeststellungsverfahren. Denn schnell kann die eigentliche Nebentätigkeit die geringe Stundenzahl der Festanstellung und das niedrige Gehalt übersteigen. In diesem Fall entscheidet die Rentenversicherung offiziell, ob du nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig bist.

Ist eine Genehmigung deines Arbeitgebers notwendig?

In Deutschland gibt es das Recht der freien Berufswahl. Demnach darfst du nebenberuflich als virtuelle Assistenz arbeiten, ohne deinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen zu müssen, außer: 

Um dein Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden, solltest du deinen Arbeitgeber grundsätzlich über deinen Nebenjob als virtuelle Assistenz informieren. Auch ist dies ein Zeichen von Respekt. Poche auf eine schriftliche Vereinbarung, in der deine Nebenbeschäftigung offiziell bewilligt wird. 

Für Beamten im öffentlichen Dienst hingegen ist die Bewilligung des Dienstherren sogar zwingend erforderlich – außer bei künstlerischen, wissenschaftlichen oder schriftstellerischen Arbeiten. Genauso sind Dozenten- und Vortragstätigkeiten von der Freigabe ausgenommen.

Welche Versicherungen und Steuern fallen an, ‎wenn du nebenberuflich als virtuelle Assistenz arbeitest?‎

Die Einnahmen aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit unterliegen regulär der Einkommensteuerpflicht. Als virtuelle Assistenz musst du zudem auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen. Diese wird im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung monatlich an das zuständige Finanzamt abgeführt. Davon darfst du dann wiederum die Vorsteuer abziehen.

Ausnahme: Du hast dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden. In diesem Fall musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und bist im Gegenzug aber auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Zudem musst du ab einem Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer zahlen (gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG).

Welche Rechtsform kannst du wählen?

Auch bei der Ausübung einer virtuellen Tätigkeit im Nebenerwerb ist die Wahl einer Rechtsform erforderlich. Am häufigsten wird dabei das Einzelunternehmen gewählt, allein schon wegen der einfachen Gründung. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Rechtsformen ist hier nämlich kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Dagegen spricht aber die Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. Um nur mit deinem Unternehmensvermögen zu haften, kannst du auch eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Für viele Berufe gilt eine Versicherungspflicht in einer Berufsgenossenschaft, auch wenn es sich nur um eine nebenberufliche Beschäftigung handelt. So bist du gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Allgemein gilt: Jeder, der ein Unternehmen eröffnet (sei es im Haupt- oder Nebenerwerb), muss dies innerhalb einer Woche bei seinem zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen. Dieser Meldepflicht gemäß § 192 Sozialgesetzbuch VII muss immer nachgegangen werden, trotz dessen dass die gesetzliche Unfallversicherung automatisch eine Kopie jeder Gewerbeanmeldung erhält. Selbstständige, die keine Angestellten beschäftigen, sind teilweise von der Versicherungspflicht befreit. Eine freiwillige Versicherung ist aber sinnvoll, um sich gegen Arbeitsausfälle abzusichern. 

Trotz Arbeitslosmeldung nebenberuflich als virtuelle Assistenz arbeiten 

Auch wenn du beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet bist, kannst du einer selbstständigen Tätigkeit im Nebenerwerb nachgehen. Dabei darf die nebenberufliche Selbstständigkeit aber nicht mehr als 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen. Des Weiteren bleiben von deiner nebenberuflichen Beschäftigung als virtuelle Assistenz lediglich 165 Euro monatlich anrechnungsfrei und du musst die Tätigkeit dem Arbeitsamt sofort bei Aufnahme mitteilen. 

Fazit

Es gibt zahlreiche Gründe für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Sei es, um sich langsam ein Unternehmen aufzubauen, um sein Gehalt aufzubessern, oder um eigenen Interessen nachzugehen.

Egal was dich dazu bewegt, nebenberuflich als virtuelle Assistenz zu arbeiten, die gesetzlichen Vorschriften sind immer gleich. Neben einer Gewerbeanmeldung ist die Krankenkasse zu informieren und deine Einnahmen müssen versteuert werden.

Um aber als virtuelle Assistenz im Haupterwerb durchstarten zu können, ist der Weg über einen anfänglichen Nebenjob trotz einiger Gesetzesauflagen durchaus zu empfehlen.

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