Für gute Arbeit für wenig Geld bezahlen – der Traum eines jeden Unternehmers. Doch die Rechnung geht in den meisten Fällen leider so gar nicht auf. Warum? Hand aufs Herz: Wer ist denn schon mit Feuereifer bei der Sache und liefert qualitativ hochwertige Arbeit, wenn er mickrig bezahlt wird? Vermutlich so gut wie niemand.
Natürlich finden sich immer wieder virtuelle Assistenten, die sich unter Wert verkaufen. Doch das böse Erwachen für den Auftraggeber kommt dann oft am Schluss – wenn die Qualität dann doch nicht stimmt und die Kosten für Nachbesserungen durch einen Experten in die Höhe schnellen. Aber was ist dann ein angemessenes Honorar für eine virtuelle Assistenz?
Warum kostet eine selbstständige virtuelle Assistenz mehr als ein Werkstudent?
Werkstudenten arbeiten neben ihrem Studium für maximal 20 Wochenstunden in einem Unternehmen. Ab 21 Wochenstunden gelten sie vor dem Finanzamt nicht mehr als Student, sondern als Erwerbstätige. Gleichzeitig spielt dabei auch der monatliche Verdienst eine Rolle, vor allem wenn die Studenten BAföG beziehen. Aus diesem Grund sind viele in Minijobs angestellt, also auf „450-Euro-Basis“. Werkstudenten sind also schon einmal bei weitem nicht so flexibel einsetzbar wie eine virtuelle Assistenz, die sich zeitlich ganz anders organisieren und auch mal mehr Stunden leisten kann, wenn Not am Mann ist.
Gleichzeitig gilt für Werkstudenten auch der gesetzliche Mindestlohn. Dieser liegt seit dem 1. Juli 2021 bei 9,60 Euro und soll zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro angehoben werden. Rechnet man den Arbeitgeberanteil hinzu, landet man selbst hier bei über 12 Euro die Stunde – Krankheitszeiten und Urlaubstage nicht einmal mit eingerechnet.
Und während bei Werkstudenten oft das Sammeln von Erfahrung im Vordergrund steht, muss eine professionelle virtuelle Assistenz ihren Lebensunterhalt aus der Selbstständigkeit bestreiten – sie geht der Tätigkeit schließlich nicht aus Spaß nach. Aber ist das mit 12 Euro Stundensatz denn nicht möglich?
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten für eine selbstständige virtuelle Assistenz?
Die Lebenshaltungskosten in Deutschland lagen 2019, je nach Region, für einen Singlehaushalt bei rund 1.700 Euro im Monat. Darin enthalten sind nicht nur Lebensmittel, sondern auch Miete, Energiekosten, Arztkosten, Genussgüter, Telekommunikation und auch Ausgaben für Freizeit und Kultur. Nicht enthalten sind Steuern, Versicherungen, Instandhaltungskosten für Immobilien, Kredite, etc.
Würde nun eine virtuelle Assistenz 12 Euro in der Stunde verdienen, wären das bei einem 8-Stunden-Arbeitstag 96 Euro, in der Woche 480 Euro und im Monat 2.016 Euro.
Sollte doch reichen, könnte man meinen. Aber eine selbstständige virtuelle Assistenz kann hinsichtlich ihrer Ausgaben gar nicht mit einem normalen Angestellten verglichen werden. So muss sie beispielsweise für ihre Krankenversicherung selbst in voller Höhe aufkommen. Da fallen schnell 314 Euro oder mehr monatlich an. Des Weiteren arbeiten VAs (wie jede Firma, jedes Unternehmen und jeder andere Selbstständige) um Gewinn zu erwirtschaften – welchen sie wiederum dann jedoch auch wieder versteuern müssen. Das alles ist bei einem Stundensatz von 12 Euro beim besten Willen nicht rechenbar. Ebenso wenig ist mit diesem Einkommen das Bilden von Rücklagen für Zeiten mit schlechter Auftragslage oder für krankheitsbedingte Ausfälle möglich. An Altersvorsorge oder Urlaub braucht damit gar nicht erst zu denken.
Was kostet eine gute virtuelle Assistenz?
VAs kalkulieren in ihren Stundensatz demnach nicht nur ihre Lebenshaltungskosten ein, sondern auch das Bilden von Rücklagen sowie eine Gewinnerzielungsabsicht. Zusätzlich fließen die Art der angebotenen Tätigkeiten, die gesammelte Erfahrung und erworbene Qualifikationen in die Berechnung mit ein.
Demnach muss mit einem minimalen Stundensatz von 20 bis 30 Euro für eine virtuelle Assistenz ohne Erfahrung gerechnet werden. Qualifizierte und langjährige VAs berechnen auch gerne einmal zwischen 30 und 50 Euro die Stunde.
Die Art der Arbeit spielt beim Stundensatz ebenfalls eine entscheidende Rolle. Soll die VA vorrangig Datenrecherchen und Datenpflege durchführen, ist dies durchaus mit einem niedrigeren Stundensatz zu vergüten als die Betreuung eines Social Media Accounts oder eine Keyword-Recherche.
Doch Vorsicht: Nur weil eine unerfahrene VA günstiger ist, ist sie noch lange nicht billiger. Denn eine unerfahrene VA benötigt tendenziell mehr Zeit als eine erfahrene und vermeintlich teure.
Mit anderen Worten, hier einmal ein Beispiel dazu:
- Eine erfahrene virtuelle Assistenz verlangt 35 Euro pro Stunde für die Erstellung von Werbeanzeigen bei Facebook. Sie setzt dafür 5 Stunden an. Das sind insgesamt 175 Euro.
- Eine in diesem Bereich noch unerfahrene VA berechnet dir 25 Euro pro Stunde und schätzt ihren Arbeitsaufwand auf 10 Stunden, da sie sich damit noch nicht auskennt. Das wären dann aber 250 Euro und um einiges teurer. Zudem kannst du nicht wissen, ob die Qualität der Arbeit zufriedenstellend ist.
Und eines solltest du immer bedenken: Handelt es sich bei der Tätigkeit um eine Aufgabe, die innerhalb weniger Stunden oder Tage erledigt sein soll, steigt der Stundensatz meistens auch noch entsprechend an.
Fazit – warum eine selbstständige virtuelle Assistenz ihr Geld wert ist und warum sie nicht für 12 Euro Stundensatz arbeiten kann
Auftraggeber, die einer virtuellen Assistenz nicht mehr als 12 Euro Stundensatz zahlen möchten, sollten sich mindestens zwei Fragen stellen: Wären sie selbst in der Lage, davon ihr Leben zu bestreiten? Wären sie bereit, für 96 Euro am Tag oder 480 Euro in der Woche zu arbeiten und davon noch Krankenkasse, Steuern und das Büro aus ihrer eigenen Tasche zu bezahlen?
Leider müssen viele Freelancer, nicht nur eine virtuelle Assistenz, gegen Anbieter aus Billiglohnländern oder Wettbewerber kämpfen, die sich unter ihrem Wert verkaufen. Die Gründe hierfür kann niemand verstehen. Doch wer gute oder gar sehr gute Ergebnisse erhalten will, muss bereit sein, im Gegenzug einen angemessenen Stundensatz zu zahlen. Es gilt: Qualität hat ihren Preis.
Und wer bei einer selbstständigen VA sich nur eine günstige Arbeitskraft erhofft, dem sei gesagt: Auch bei einem Stundensatz von über 12 Euro spart sich ein Unternehmen immer noch Geld. Hier genügt eine einfache Rechnung. Eine Büroangestellte verdient im Schnitt 2.500 Euro brutto im Monat. Zu dem Gehalt muss der Arbeitgeber aber auch noch einen Arbeitgeberanteil von etwa 21 % zahlen. Damit erhöhen sich die Ausgaben bei einem Monatsgehalt von 2.500 Euro um 525 Euro auf 3.025 Euro. Das spart man sich bei der Beschäftigung einer selbstständigen VA, die man nur für die tatsächlich benötigte und geleistete Zeit bezahlt. Da kann man dann auch bereit sein, mehr als 12 Euro pro Stunde an die virtuelle Assistenz zu zahlen.