!
User profile image aufwind
Jobs veröffentlicht: 5
Jobs vergeben: 3
Bewertung vergeben: 7
  • Heimarbeit
  • Pauschalbetrag
  • Besucher: 62
  • Status: Abgelaufen

Hallo zusammen
Ich suche kreative Köpfe, die ein Schnittmuster erstellen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu schreiben können. Genäht werden sollen Geldbeutel oder Taschen, kein Leder, sondern mit Stoff. Je nachdem würde ich auch bereits vorhandene Schnittmuster kaufen (Copyright geht auf mich über). Ich freue mich auf Eure Zuschriften.

Hinweis: Die Bewerbungen auf diesen Job sind ab sofort nur noch für den Auftraggeber sichtbar.

Eine Frage zu dem Heimarbeits-Job in der Kategorie Kreativ stellst du hier.

Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich, da der Job bereits geschlossen ist.
Zu den Fragen

Fragen zum Job (1)

User profile image
Mathieux 14.04.2021

Lieber aufwind"..

...kleiner "Knigge" am Rande an dieser Stelle von mir, um potentiellen (rechtlich relevanten) Missverständnissen vorzubeugen:

Die "Übertragung eines Copyright" ist ein wirtschaftsrechtlicher Vorgang im ausschließlich angelsächsischen Raum (also bspw. England oder Nordamerika) und kann so in der Form und Definition in DE nicht angewendet werden.

Zwar verwenden wir im alltäglichen Sprachgebrauch heute "Copyright" oft synonym für das Urheberrecht (wahlweise Nutzungsrecht), streng genommen ist das aber falsch und kann auch problematisch werden. Zudem hat das Copyrightzeichen (analog zum Begriff "Copyright" bei uns keine Schutzfunktion und schon gar keine Legaldefinition, denn entweder verwenden wir den "Copyright"-Hinweis als lediglichen Hinweis darauf, dass Schutzrechte überhaupt existieren (rechtlich irrelevant, da per Gesetz ohnehin vorhanden) oder als Urheberkennzeichnung (was de facto auch nur der Ersteller des Werkes darf).

Kaufst du also ein Muster und verwendest einen Copyrighthinweis später irrtümlich mit deinem eigenen Namen, ist das trotz Nutzungs- und/oder Vervielfältigungsrecht ein Verstoß gegen das Urhebergesetz.

Besser: Einen Vertrag über die Übertragung von "klar definierten kommerziellen" Nutzungsrechten zwischen Urheber und Käufer aufsetzen. Der Urheber kann hierin auch freiwillig auf seine Urheberkennzeichnung verzichten (es darf aber dennoch kein anderer Name stattdessen verwendet werden).

Ebenfalls von Bedeutung: Solltest du ein für recht günstiges Geld erworbenes Muster in einem Umfang kommerziell verwenden, der die Erwartungshaltung zum Zeitpunkt des Erwerbs der Lizenz bei Weitem übersteigt, sieht der Gesetzgeber die Einmalvergütung, die geflossen ist, als nicht mehr angemessen an. Hier kann der Urheber im Zweifel auch zu einen späteren Zeitpunkt also noch eine zusätzliche Vergütung einklagen.

Und - auch nicht ganz unwichtig: Die Übertragung des Nutzungsrechts würde hier in dem Falle i.d.R. lediglich die Nutzung der Schnittmuster zur Herstellung eines Produktes erlauben, Verkauf und Veröffentlichung der Schnittmuster an Dritte wären in aller Regel nicht inkludiert und müssten gesondert geregelt werden (was man im Vorfeld vllt. auch für die Zukunft schon bedenken sollte).

Das nur mal so von mir am Rande (keine Rechtsberatung) von mir :-)

Grüße
Mathieux