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  • Heimarbeit
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Der Text ist auf englisch und gehört in die deutsche Sprache übersetzt.

Mir ist dabei wichtig, dass der Auftragnehmer den Unterschied zwischen einem USP (Nutzenversprechen) und Alleinstellungsmerkmal kennt.

Es handelt sich, um ein Marketing Thema und umfasst 970 Wörter.

Hinweis: Die Bewerbungen auf diesen Job sind ab sofort nur noch für den Auftraggeber sichtbar.

Eine Frage zu dem Heimarbeits-Job in der Kategorie Internet stellst du hier.

Zu den Fragen

Fragen zum Job (3)

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Kaddaarina 06.08.2014

Das ist zum Teil korrekt, ändert jedoch nichts daran, dass sich in einschlägiger Marketing- Literatur die freie Übersetzung Alleinstellungsmerkmal etabliert hat und diese heute als allgemein gültig und akzeptiert so verwendet wird. Eine Übersetzung solcher Fachbegriffe ist eben nicht immer wörtlich - übrigens wäre die wirklich (!) korrekte wörtliche Übersetzung: Einzigartiges Verkaufs Angebot. Denn selling bedeutet streng genommen nicht kaufauslösend (sondern Verkauf), und proposition bedeutet nicht Nutzenversprechen (das wäre value proposition).

Mit anderen Worten: Es gibt, abgesehen von der rein sprachlichen Metaebene, keinen Unterschied zwischen USP und Alleinstellungsmerkmal.

Gute Nacht und viel Erfolg noch! LG

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Kaddaarina 06.08.2014

USP ist ein Kommunikationsvorgang, wo der Nutzen vom Alleinstellungsmerkmal für den Kunden hervorgehoben wird.

Ein USP ist kein Vorgang. Er ist ein individuell zu bestimmendes Merkmal eines Produktes oder einer Dienstleistung.
Wenn mit diesen Worten, dann müsste es heißen:
Der USP (Deutsch: Alleinstellungsmerkmal) ist ein an den Kunden zu kommunizierendes, einzigartiges Nutzenversprechen.

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Kaddaarina 06.08.2014

Genau genommen IST ein USP (uniqe selling proposition) ein Alleinstellungsmerkmal (allein/einzigartig=unique). Ein Alleinstellungsmerkmal ist eine Eigenschaft eines Produktes oder einer Dienstleistung, welche diese/s von der Konkurrenz unterscheidetund abhebt und AUSSCHLIESSLICH dem entsprechenden Produkt / der entsprechenden DL zuzuschreiben ist. Damit hebt sich der Anbieter von der Konkurrenz ab.
Ein Alleinstellungsmerkmal bzw. USP ist immer auch ein Nutzenversprechen. Ein Nutzenversprechen ist jedoch nicht zwangsläufig ein USP/Alleinstellungsmerkmal, da viele Anbieter das gleiche Nutzenversprechen machen können. Ist dem so, kann dieses kein Alleinstellungsmerkmal mehr sein, da das Wort "allein" ja bereits ausschließt, dass auch andere es haben.
Sorry für den Klugschiss!